Der Gemeinderat wird direkt von den Wählern der Gemeinde gewählt. Die Anzahl Ratsmitglieder steht im Verhältnis zur Einwohnerzahl und beträgt für Raeren 21 Personen.
Der Gemeinderat ist das Gremium, dem Artikel 162 der Belgischen Verfassung die Zuständigkeit für „alles was von kommunalem Interesse ist„, zuspricht.
Aufgaben mit denen sich der Rat beschäftigt:
- Genehmigung des Haushaltes und der Rechenlegung
- Genehmigung der Haushalte und Rechenlegung der Kirchenfabriken
- Finanzierung und Verwirklichungen von Baumaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden (Schule, Sporthallen, …)
- Gewährung von Zuschüssen
- An- und Verkauf von Gemeindeimmobilien
- Verabschiedung von Verordnungen usw.
Sitzungen und Beschlüsse
Artikel 20 und 21 des Gemeindedekretes sehen vor, dass der Gemeinderat so oft zusammen tritt, wie es die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten erfordern.
Der Gemeinderat wird durch das Gemeindekollegium einberufen, der auch die Tagesordnung zusammenstellt. Hier finden Sie die Tagesordnungen und die Protokolle der Gemeinderatssitzungen.