Das Kollegium versammelt sich wöchentlich. Dem Gemeindekollegium obliegt die Ausführung der Vorschriften der übergeordneten Behörden. Es verwaltet u. a. die Einkünfte und die Ausgaben, die Einrichtungen und das Eigentum der Gemeinde Raeren, leitet die Gemeindearbeiten, vertritt die Gemeinde vor Gericht, übt die Aufsicht über das Gemeindepersonal aus und ist für den der Unterhalt der Wege und Wasserläufe verantwortlich.
Es setzt sich aus dem Bürgermeister und den Schöffen zusammen, deren Anzahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer jeden Gemeinde steht. Die Großgemeinde Raeren zählt zurzeit 5 Schöffen.