Jeder Bürger besitzt von Geburt an die Haltgenehmigung für Haustiere. Diese wird nur dann entzogen, wenn der Bürger gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt. Bei einem Entzug der Haltegenehmigung werden die betroffenen Personen entsprechend informiert.
Ab dem 1. Juli müssen Züchter, Verkäufer und Tierheime eine Bescheinigung verlangen, die beweist, dass der Käufer über seine Haltegenehmigung verfügt. Die Bescheinigung ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und bleibt 30 Tage nach Ausstellung gültig.
Von der Regelung sind alle Haustiere betroffen, so z.B.: Hunde, Katzen, exotische Tiere, Vögel, Hamster, Kaninchen, Frettchen, Mäuse, Fische, Hühner, Schildkröten, Reptilien, Pferde, Ziegen. Gewerblich genutzte Tiere sind von der Regelung nicht betroffen.
Die Regelung bezieht sich nur auf Tiere, die nach dem 1. Juli 2022 gekauft oder adoptiert werden. Es ist keine Haltegenehmigung erforderlich für Tiere, die vor diesem Datum in Ihrem Besitz waren.
Für Ihre Bescheinigung können Sie sich an das Bauamt wenden. Entweder werden Sie persönlich vorstellig oder Sie beantragen das Dokument per E-Mail an bauamt@raeren.be.
In allen Fällen muss die Kopie Ihres Personalausweises vorgelegt werden und die Bescheinigung persönlich abgeholt werden.
Neu seit dem 01. Oktober 2022:
Der Auszug aus der Zentraldatei hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 30 Kalendertage.
Achtung: Für Tiere, die regelmäßigen Abständen und in großer Zahl erworben werden können und keine Kennzeichnung erfordern, wie z. B. Fische oder Vögel (einschließlich Geflügel), muss ein Auszug nur noch einmal pro Jahr vorgelegt werden.