Im Rahmen der Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region wurde eine ganze Reihe von Anlagen und Tätigkeiten in verschiedene Klassen eingestuft. Je nach Klassierung muss bei der Gemeindeverwaltung entweder eine Umwelterklärung der Klasse III oder eine Umweltgenehmigung der Klasse II oder I beantragt werden.
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Eine Umwelterklärung der Klasse III wird z.B. für folgende Anlagen benötigt:
- Heizöl- und Gastanks
- Individuelle Kläreinheiten (mehr Informationen hierzu auf monepuration.be)
- Wasserentnahmestellen
- Tierhaltung ab einer gewissen Anzahl Tiere (abhängig von Wohnort und Tierart)
Die Erklärung kann vom Betreiber über das Online-Formular der Wallonischen Region (siehe Link) eingegeben werden. Hierzu muss vorab ein kostenloser persönlicher Zugang zur Webseite erstellt werden. Anlagen wie der Lageplan (verpflichtend) oder andere dazugehörige Dokumente sollten vor der Eingabe eingescannt und abgespeichert werden.
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Eine Umweltgenehmigung der Klasse II (ehemals „Betriebsgenehmigung“) wird z.B. für folgende Anlagen und Tätigkeiten benötigt:
- Erdbohrungen für Wasserentnahmen
- Ausnahmegenehmigung für individuelle Klärung in der kollektiven Abwasserzone
- Diverse Handwerks- und Industriebetriebe
Falls das Projekt gleichzeitig eine Genehmigung in Sachen Städtebau erfordert, wird ein kombinierter Antrag in Form einer „Globalgenehmigung“ eingereicht. In diesem Fall werden die Aspekte Umwelt und Städtebau parallel in einem einzigen Verfahren begutachtet. Die entsprechenden Formulare stehen in Deutsch und in Französisch zur Verfügung und können über den Link abgerufen werden.
Weitere Auskünfte zu den Umwelterklärungen und -genehmigungen erteilt das Umweltbüro im Bauamt der Gemeinde.