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Aufenthaltstitel

Ein Aufenthaltstitel ist weder ein Identitätsnachweis noch eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung. Es bestätigt lediglich einen legalen und regulären Aufenthalt in Belgien. Deshalb sollte man diese auch immer in Verbindung mit einem gültigen nationalen Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich führen.

Für Infos bezüglich der Erstausstellung eines Aufenthaltstitels bei Anmeldung in der Gemeinde wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.

Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren gibt es seit dem 15. Januar 2024 ebenfalls die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel anzufragen. Mehr Infos hierzu finden Sie weiter unten.

Für die Verlängerung bzw. Erneuerung eines Aufenthaltstitels gilt es, Folgendes zu beachten:

Verlängerung/Erneuerung der Eintragunsgbescheinigung (orange Karte)

Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels für begrenzte Dauer (A-Karte)

Hierbei handelt es sich um eine temporäre Gewährung des Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger.

Die Genehmigung zur Verlängerung der A-Karte muss zwischen dem 45. und 30. Tag vor Ablauf der alten A-Karte beantragt werden. Da je nach Dossier verschiedene Dokumente notwendig sind, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Einwohnermeldeamt.

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Sie eine digitale Unterschrift leisten müssen und Ihre Fingerabdrücke registriert werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte A-Karte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – Ein aktuelles biometrisches Passbild

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Ihre Fingerabdrücke überprüft werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte A-Karte oder das Ersatzpapier

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – den Umschlag mit den PIN- und PUK-Codes, den Sie vorab per Post vom Innenministerium erhalten haben

  • Gültigkeit

    Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Aufenthaltsrecht.

    Lieferzeit

    Die Lieferfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

    Dringlichkeitsverfahren

    Im Dringlichkeitsverfahren bei einer Beantragung vormittags, erfolgt die Lieferung der Karte und der PIN- und PUK-Nummern am nächsten Tag bis 14:00 Uhr.

  • Normaler Tarif: 24,60€

    Dringlichkeitsverfahren: 121,40€

Erneuerung der Aufenthaltstitel für unbegrenzte Dauer (B-, K- und L-Karte)

Die elektronischen Aufenthaltstitel B, K und L erhalten Nicht-EU-Bürger.

Bei der B-Karte handelt sich um einen unbegrenzten Aufenthalt und der Bürger ist im Fremdenregister eingetragen.

Bei den K- und L-Karten handelt es sich um eine Niederlassungserlaubnis ähnlich dem Daueraufenthalt bei EU-Bürgern.  Diese Erlaubnis muss im Voraus durch Einreichen verschiedener Dokumente beantragt werden. Der Bürger wird nach einer Frist von 5 Monaten und/oder wenn dem Antrag stattgegeben wird, im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen und kann dann eine K- oder L-Karte erhalten. Für nähere Infos bezüglich des Niederlassungsantrags wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Sie eine digitale Unterschrift leisten müssen und Ihre Fingerabdrücke registriert werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – Ein aktuelles biometrisches Passbild

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Ihre Fingerabdrücke überprüft werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte oder das Ersatzpapier

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – den Umschlag mit den PIN- und PUK-Codes, den Sie vorab per Post vom Innenministerium erhalten haben

  • Gültigkeit

    Die B-Karte ist 5 Jahre gültig.

    Die K- und L-Karten sind 10 Jahre gültig.

    Lieferzeit

    Die Lieferfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

    Dringlichkeitsverfahren

    Im Dringlichkeitsverfahren bei einer Beantragung vormittags, erfolgt die Lieferung der Karte und der PIN- und PUK-Nummern am nächsten Tag bis 14:00 Uhr.

  • Normaler Tarif: 24,60€

    Dringlichkeitsverfahren: 121,40€

Erneuerung der elektronischen Aufenthaltstitel E und E+ bzw. EU und EU+

Seit dem 10. Mai 2021 werden die E- und E+-Karten nicht mehr ausgestellt. Diese wurden nun ersetzt durch die EU- und EU+-Karten, bei denen nun auch die Fingerabdrücke registriert werden. Die E- und E+-Karten behalten Ihre Gültigkeit bis zu Ihrem Ablaufdatum.

Die EU-Karte erhält ein EU-Bürger, wenn ihm der Aufenthalt nach einer Frist von 6 Monaten ab dem Anmeldedatum in Belgien gewährt wird. Die Karte bestätigt den unbefristeten Aufenthalt. Der Bürger ist im Fremdenregister eingetragen.

Die EU-Karte ist 5 Jahre gültig. Nach Ablauf der EU-Karte hat der EU-Bürger die Möglichkeit, entweder eine neue EU-Karte oder aber den Daueraufenthalt zu beantragen. Dazu muss er beim Meldeamt einen Antrag unterschreiben. Nach einer Frist von 5 Monaten und/oder wenn der Antrag gewährt wurde, wird er ins Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen und kann eine EU+-Karte erhalten, die dann 10 Jahre gültig ist.
Diese Prozedur ist jedoch nicht obligatorisch.

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Sie eine digitale Unterschrift leisten müssen und Ihre Fingerabdrücke registriert werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – Ein aktuelles biometrisches Passbild

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Ihre Fingerabdrücke überprüft werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – den Umschlag mit den PIN- und PUK-Codes, den Sie vorab per Post vom Innenministerium erhalten haben

  • Gültigkeit

    Die EU-Karten sind 5 Jahre gültig.

    Die EU+-Karten sind 10 Jahre gültig.

    Lieferzeit

    Die Lieferfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

    Dringlichkeitsverfahren

    Im Dringlichkeitsverfahren bei einer Beantragung vormittags, erfolgt die Lieferung der Karte und der PIN- und PUK-Nummern am nächsten Tag bis 14:00 Uhr.

  • Normaler Tarif: 24,10€

    Dringlichkeitsverfahren: 121,40€

Erneuerung der Aufenthaltstitel F- oder F+-Karte

Die F-Karte erhält ein Nicht-EU-Bürger, der durch eine Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger kommt, wenn ihm der Aufenthalt nach einer Frist von 6 Monaten ab dem Anmeldedatum in Belgien gewährt wird. Die Karte bestätigt den unbefristeten Aufenthalt. Der Bürger ist im Fremdenregister eingetragen.

Die F-Karte ist 5 Jahre gültig. Nach Ablauf der F-Karte MUSS der Nicht-EU-Bürger den
Daueraufenthalt beantragen. Dazu muss er beim Meldeamt einen Antrag unterschreiben. Nach einer Frist von 5 Monaten und wenn der Antrag gewährt wurde, wird er ins Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen und kann eine F+-Karte erhalten, die dann 10 Jahre gültig ist.
Diese Prozedur ist obligatorisch.

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Sie eine digitale Unterschrift leisten müssen und Ihre Fingerabdrücke registriert werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – Ein aktuelles biometrisches Passbild

  • Sie müssen persönlich vorstellig werden, da Ihre Fingerabdrücke überprüft werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – den Umschlag mit den PIN- und PUK-Codes, den Sie vorab per Post vom Innenministerium erhalten haben

  • Gültigkeit

    Die F-Karten sind 5 Jahre und die F+-Karten sind 10 Jahre gültig.

    Lieferzeit

    Die Lieferfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

    Dringlichkeitsverfahren

    Im Dringlichkeitsverfahren bei einer Beantragung vormittags, erfolgt die Lieferung der Karte und der PIN- und PUK-Nummern am nächsten Tag bis 14:00 Uhr.

  • Normaler Tarif: 24,10€

    Dringlichkeitsverfahren: 121,40€

Aufenthaltstitel für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren

Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren gibt es seit dem 15. Januar 2024 ebenfalls die Möglichkeit einen elektronischen Aufenthaltstitel anzufragen.

Die Kinder erhalten den Aufenthaltstitel, der Ihrem Aufenthaltsrecht entspricht (siehe oben genannte Beschreibungen der verschiedenen Aufenthaltstitel).

  • Der Aufenthaltstitel für Kinder muss durch einen Elternteil in Begleitung des Kindes beantragt werden.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – die alte Aufenthaltskarte (wenn vorhanden)

    – Bei Verlust oder Diebstahl der alten Karte die Bescheinigung der Polizei

    – Ein aktuelles biometrisches Passbild

    Bei Nicht-EU-Kindern (ab 6 Jahren) müssen die Fingerabdrücke registriert werden.

     

  • Der Aufenthaltstitel für Kinder kann durch einen Elternteil abgeholt werden. Das Kind muss nicht anwesend sein.

    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    – den eigenen Aufenthaltstitel

    – die alte Aufenthaltskarte des Kindes (wenn vorhanden)

     

     

  • Gültigkeit

    Der Aufenthaltstitel für Kinder ist ist auf die Dauer ihres Aufenthaltsrechts begrenzt. Bei einem Aufenthaltsrecht von mehr als drei Jahren oder einem unbegrenzten Aufenthaltsrecht, ist der Aufenthaltstitel für Kinder maximal 3 Jahre gültig.

    Lieferzeit

    Die Lieferfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

    Dringlichkeitsverfahren

    Im Dringlichkeitsverfahren bei einer Beantragung vormittags, erfolgt die Lieferung der Karte und der PIN- und PUK-Nummern am nächsten Tag bis 14:00 Uhr.

  • Normaler Tarif (EU- und EU+-Karte): 7,70€

    Dringlichkeitsverfahren (EU- und EU+-Karte): 105,00€

    Normaler Tarif (alle anderen Karten): 10,70€

    Dringlichkeitsverfahren (alle anderen Karten): 116,40€

Sollte Ihre Aufenthaltskarte gestohlen worden sein oder sollten Sie diese verloren haben, müssen Sie den Diebstahl bzw. den Verlust bei der Polizei melden.
In beiden Fällen sollten Sie die Sperrung Ihrer Aufenthaltskarte beim Card Stop Service beantragen.
(Tel.: 00800 2123 2123 oder +32 2 518 21 23)

Gemeinde Raeren
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Das Melde- und Standesamt ist zusätzlich dienstags von 15.30 – 18.30 Uhr und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr für Sie geöffnet.

Das Bauamt ist zusätzlich an einem Dienstag im Monat zwischen 17 und 20 Uhr geöffnet (Infos + Termin: +32 (0)87/ 85 89 72).

Adresse

Hauptstrasse 26, B-4730 Raeren (Belgien)

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