Vorschläge unserer Bürgerinnen und Bürger
Wir pflegen einen guten, offenen und partnerschaftlichen Umgang miteinander und freuen uns über Ihre Tipps, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge. Wenden Sie sich hierfür bitte unmittelbar an den zuständigen Sachbearbeiter. Sie können uns aber auch Ihren Verbesserungsvorschlag unter info@raeren.be unterbreiten.
Beschwerdemanagement
Wir sind stets bemüht unsere Aufgaben zur Zufriedenheit unserer Bürger zu erledigen. Sollten Sie dennoch unzufrieden mit unserer Arbeitsweise oder einer konkreten Amtshandlung sein, dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir unseren Standpunkt erläutern und nach einer gemeinsamen Lösung suchen können.
Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerde schriftlich digital oder verschriftlicht einzureichen.
Als erste Anlaufstelle steht dem Bürger ab dem 01. März 2023 die „Beschwerdeauskunft“ als Orientierungshilfe zur Verfügung.
KONTAKT : Neustrasse 119 – 4700 Eupen
Tel: 0800 98 888
buerger@beschwerde-auskunft.be
Eine Beschwerde ist zulässig, wenn der Beschwerdeführer ein Interesse vorweisen kann und die Beschwerde:
- die direkte Arbeit der Gemeindeverwaltung betrifft, wobei die Beschwerde sich nicht gegen gesetzliche Bestimmungen richten darf !
- schriftlich verfasst wurde;
- eine Beschreibung einer konkreten Angelegenheit enthält, die Anlass zur Beschwerde gibt und zu dieser Angelegenheit nicht bereits ein verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein gerichtlicher Einspruch anhängig ist;
- in deutscher oder französischer Sprache eingereicht wird und;
- Name und Adresse des Beschwerdeführers bekannt ist;
- die Fakten, auf die die Beschwerde sich bezieht, nicht mehr als ein Jahr vor Einreichung der Beschwerde zurückliegen.
Sie erhalten sodann eine Empfangsbestätigung.
Binnen 14 Tagen erhält der Beschwerdeführer ein Informationsschreiben zur Zulässigkeit der Beschwerde, wer diese Beschwerde bearbeiten wird und zu den zeitlichen Abläufen, wobei wir uns bemühen werden diese Frist auf 45 Kalendertage zu beschränken.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Raeren, Hauptstraße 26, 4730 Raeren oder info@raeren.be – Kontaktperson : Heike Kirschvink
Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht nicht korrekt sein, so können Sie sich in zweiter Linie an das Amt der Ombudsperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen Tel +32 (0)800 98759 (gratis) http://www.dg-ombudsdienst.be wenden. Die Ombudsperson ist dafür zuständig Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu untersuchen und in bestehenden Konflikten zu vermitteln.
Die Gemeinde Raeren führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnis sowie gegebenenfalls über die sich draus ergebenen Maßnahmen. Jährlich erfolgt die Übermittlung an die Aufsichtsbehörde und den Ombudsdienst entsprechend den Verfügungen des Dekretes vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der deutschsprachigen Gemeinschaft und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (2016/679) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO).
Rechtsbehelf
Gemäß den koordinierten Gesetzen über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 können natürliche Personen und Rechtspersonen gegen rechtswidrige Amtshandlungen eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die Aufgabe des Staatsrats besteht darin, die Ausführung von Amtshandlungen (Rechtsakte und Verordnungen), die gegen die geltenden Rechtsnormen verstoßen, auszusetzen und/oder sie für nichtig zu erklären. In diesem Zusammenhang ist der Rat auch Beratungsorgan hinsichtlich des Erlassens von Rechtsvorschriften. Der Staatsrat fällt Urteile über die eingereichten Klagen und Anträge. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung entweder mittels Einschreibebriefes bei der Kanzlei des Staatsrates oder auf elektronischem Weg zu erfolgen. Die Gegenpartei erhält zur Information eine Abschrift der Klage. Pro klagende Partei ist eine Gebühr von 200 Euro zu entrichten.
rue de la Science 33
1040 Brüssel
Telefon: 02 2349611
Web: www.conseil-etat.be
Eine bei der Ombudsperson der DG eingereichte Beschwerde gegen die vorliegende Rechtshandlung führt zur Aussetzung der Klagefrist vor dem Staatsrat.
Whistleblower
Das Europäische Parlament hat durch eine Richtlinie vom 23. Oktober 2019 für Personen, die als Hinweisgeber Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besondere Schutzmaßnahmen ergriffen. So können beispielsweise Verstöße gegen das europäische Unionsrecht in folgenden Sachgebieten gemeldet werden:
- öffentliches Auftragswesen,
- Umweltschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre, der personenbezogenen Daten, von Netz- und Informationssystemen,
- Binnenmarktvorschiften
- usw.
Gemäß Artikel 18 des Dekrets vom 21. Februar 2022 können Verstöße gegen das europäische Unionsrecht beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet werden. Details erfahren Sie unter http://www.dg-ombudsdienst.be oder Sie nutzen den Meldekanal für Hinweisgeber
Datenschutz
Sowohl das Vorschlagswesen, das Beschwerdemanagement als auch die Meldekanäle für Hinweisgeber schützen Ihre personenbezogenen Daten im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016. Weiterführende Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutz-Erklärung des vorliegenden Informationsportals.